Aufnahmebedingungen

IMPFUNG

Der Halter muss den gültigen Impfschutz seiner Katze anhand des Impfausweises nachweisen können. Grundlage ist die Impfrichtlinie Katzenpension Tiergarten, welche auf unserer Internetseite, in der Bestätigungsmail oder in unserer Pension eingesehen werden kann. Folgende Impfungen müssen gültig geimpft sein:

1. Katzenseuche (Panleukopenie)

2. Katzenschnupfen (FeHV-1 und FCV)

3. Tollwut (bei Freigängern zwingend, bei reinen Wohnungskatzen nicht)

Bestätigung erfolgt durch einen gültigen Impfpass. Der Impfpass ist bei Abgabe für die Zeit des Aufenthaltes der Katze abzugeben und wird in der Pension hinterlegt.

Empfehlenswert ist der Impfschutz gegen Leukose (FeLV), da auch gesund erscheinende Katzen das Virus in sich tragen können und als Überträger in Frage kommen. 

 

Ihre Katze muss einen aktiven Impfschutz haben. In der Regel muss dieser (Katzenschnupfenanteil) jährlich aufgefrischt werden. Es gibt Kombiimpfungen, bei denen die Immunisierung gegen Katzenseuche 3 Jahre anhält. Katzenschnupfen hingegen sollte jährlich erneuert werden.

Wenn Ihre Katze mitten im Impfjahr ist, also einen aktiven Impfschutz hat, muss natürlich nicht noch einmal vor Abgabe geimpft werden. Ansonsten gilt: Impfung spätestens 10 Tage  vor Pensionsaufenthalt, lieber früher. Wenn das Tier nicht regelmäßig  geimpft wird, muss ggf. die Grundimmunisierungerneuert werden, d.h. es sind 2 Impfungen im Abstand von 4 Wochen notwendig. Erst nach der 2. Impfung besteht der notwendige Impfschutz. Antikörper bilden sich nicht in wenigen Stunden. Das Immunsystem ist nach der Impfung geschwächt und arbeitet auf Hochtouren. In dieser Zeit sollte Ihre Katze nicht durch einen Ortswechsel in Stress versetzt werden.

 STERILISATION / KASTRATION

Kater, die älter als  7/8 Monate oder geschlechtsreif sind, müssen kastriert/sterilisiert sein.Der Kater ist mind. 1 Woche vor Abgabe kastriert wurden. Die Katze ist bei Abgabe min. 2 Wochen kastriert/sterilisiert. Unkastrierte Katzen nur nach Absprache.

ENTWURMUNG UND PARASITEN

Die Katze wurde vor Abgabe entwurmt und gegen Ektoparasiten (Flöhe, Milben, Zecken) behandelt (keine frei verkäuflichen Mittel, Kombimittel möglich). Der Abstand zwischen letzten Behandlung und Aufenthaltsende soll 2 Monate nicht überschreiten. Idealer Vergabezeitpunkt sind 4-5 Tage vor Pensionsaufenthalt, mindestens aber 24h . Der Nachweis erfolgt anhand Kaufrechnung Medikament + aufgebrauchte Verpackung oder Tierarztrechnung Medikamentenvergabe. 

GIARDIENTEST FÜR FREIGÄNGER

Aufgrund zunehmender Verbreitung von Giardien, von deren (unentdeckter) Ansteckung insbesondere Freigänger gefährdet sind, ist vor Erstaufenthalt des Gastes ein Giardientest zu machen. Nur bei negativem Testergebnis wird die Katze aufgenommen. Bei regelmäßigen Aufenthalten darf der letzte Test nicht älter als 6 Monate sein.

Sollte bei kurzfristiger Buchung keine Zeit für einen Test sein, wird der Gast solange in einem Quarantänezimmer untergebracht, bis eine aussagefähige Stuhlprobe (3x Proben) gesammelt werden konnte. Erst nach negativem Ergebnis kommt der Gast in die gebuchte Unterbringung. Die Tierarztkosten für den Test trägt der Halter, zzgl. 10,- € Aufwandspauschale. Das Quarantänezimmer wird mit 20€/Tag berechnet.

 

!!!    Bitte beachten Sie:    !!!

Sind die Voraussetzungen am Abgabetag nicht erfüllt, kann die Katze NICHT

aufgenommen werden.

 

KRANKHEITEN UND BEHINDERUNGEN

Behinderungen wie z.B. Blindheit, fehlende oder verkrüppelte Gliedmaßen usw. sind in der Regel KEIN Hinderungsgrund für einen Pensionsaufenthalt.
Anders sieht es mit infektiösen Krankheiten oder allergischen Erkrankungen aus. Zum Beispiel ist eine Katze mit chronischer Enteritis und damit verbundenem stetigen Durchfall nicht in einem Pensionsbetrieb tragbar. Auch Ausscheider anderer übertragbarer Krankheiten können nicht aufgenommen werden.

 

SONSTIGE BEDINGUNGEN

- Alle Pensionstiere müssen ein Mindestalter von 12 Wochen aufweisen.

 

Katzen mit Futtermittelallergien, die spezielles Futter benötigen, können nach Absprache betreut werden.