Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand 29.09.2020

1. Vertragsabschluss

Bei Anmeldung bietet die Katzenpension Tiergarten den Abschluss eines Betreuungsvertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann persönlich, telefonisch oder per E-Mail (am besten über das Buchungsformular der Homepage) erfolgen. Der / Die Auftraggeber/in versichert, dass das in die Pension gebrachte Tier in seinem Eigentum steht, bzw. er/sie im Auftrag des Eigentümers handelt. Der Personalausweis ist auf Verlangen vorzulegen.

Der Vertrag kommt mit Erhalt der Buchungsbestätigung zustande, welche i.d.R. per E-Mail versendet wird. Es gilt eine 14-tägige Widerrufsfrist. Nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist innerhalb 14 Tage eine Anzahlung i.H.v 30% zu leisten, andernfalls kann die Katzenpension einseitig vom Vertrag zurücktreten. Ein solcher Rücktritt wird dem Kunden schriftlich (per E-Mail) mitgeteilt.

2. Pflichten des Tierhalters

Der Kunde ist verpflichtet, wahrheitsgemäße und vollständige Angaben über den Gesundheitszustand und den Charakter seines Tieres zu machen.

Ferner ist der Tierhalter verpflichtet, bei Abgabe seines Tieres den Impfpass des Tieres bei der Katzenpension Tiergarten für die Zeit des Aufenthaltes zu hinterlegen. Alle aus unrichtig gemachten Angaben entstandenen Schäden oder Folgeschäden – auch gegenüber Dritten - können gegenüber dem Kunden geltend gemacht werden.

3.Voraussetzungen

 Impfung

Der Halter muss den gültigen Impfschutz seiner Katze anhand des Impfausweises nachweisen können. Grundlage ist die Impfrichtlinie Katzenpension Tiergarten, welche auf unserer Internetseite oder in unserer Pension eingesehen werden kann. Folgende Impfungen müssen gültig geimpft sein:

1. Katzenseuche (Panleukopenie)

2. Katzenschnupfen (FeHV-1 und FCV) – Jährlich !!!

3. Tollwut (bei Freigängern)

Bestätigung erfolgt durch einen gültigen Impfpass. Der Impfpass ist bei Abgabe für die Zeit des Aufenthaltes der Katze abzugeben und wird in der Pension hinterlegt.

Empfehlenswert ist der Impfschutz gegen Leukose (FeLV), da auch gesund erscheinende Katzen das Virus in sich tragen können und als Überträger in Frage kommen.  Es ist jedoch keine Aufnahmevoraussetzung.

 

Giardientest

Aufgrund zunehmender Verbreitung von Giardien unter Hunden und Katzen,  ist vor Aufenthalt ein Giardientest beim Tierarzt zu machen. Hierzu muss eine !!!Sammelkotprobe (mind. 3 Proben) !!! beim Tierarzt abgegeben werden. Nur bei negativem Testergebnis wird die Katze in der Gruppenhaltung aufgenommen. Katzen mit positivem Ergebnis können nach Absprache in einem Einzelzimmer untergebracht werden.

Bei regelmäßigen Aufenthalten darf ein negativer Giardientest nicht älter als 12 Monate sein. Wurde die Katze schon früher einmal positiv getestet, so darf der letzte Giardientest nicht älter als 6 Monate sein.

Im Fall der Betreuung ohne Giardientest oder mit positivem Testergebnis, werden für den zusätzlichen Personal- und Reinigungsaufwand zusätzlich 3,-€ / Tag / Zimmer sowie 15,- € für die Endreinigung berechnet

 

Sterilisation / Kastration

Kater, die älter als  7/8 Monate oder geschlechtsreif sind, müssen kastriert/sterilisiert sein. Der Kater sollte mind. 1 Woche vor Abgabe kastriert werden. Die Katze ist bei Abgabe min. 2 Wochen kastriert/sterilisiert. Unkastrierte Katzen/Kater nur nach Absprache.

 

Entwurmung und Parasiten

Die Katze wurde frühestens 7 Tage vor Abgabe entwurmt und gegen Ektoparasiten (Flöhe, Milben, Zecken) behandelt. Die Katze hat bei Abgabe keine bekannten ansteckenden Krankheiten oder Parasiten.

Sonstiges

Behinderungen oder organische Schäden sollten vorab mitgeteilt werden, sind aber kein genereller Ablehnungsgrund.

Medikamentengabe, Spezialfutter, Behinderungen sonstige Besonderheiten müssen vorab mitgeteilt werden.

Die Katze muss zum Zeitpunkt der Abgabe mindestens 12 Wochen alt sein.

!!!    Bitte beachten Sie:    !!!

Sind die Voraussetzungen am Abgabetag nicht erfüllt, kann die Katze NICHT

aufgenommen werden. Ein Erstattungsanspruch ergibt sich daraus nicht. Es muss der volle Betreuungsbetrag gezahlt werden.

 

4. Haftungsausschluss

Krankheit:

Sollte die Katze während des Aufenthalts erkranken, werden Sie verständigt, sofern Sie erreichbar sind. Es wird der behandelnde oder der Pensionstierarzt kontaktiert um die notwendige Behandlung vorzunehmen. Sollte eine Behandlung in einer Tierklinik von Nöten sein, wird die Katze dort eingewiesen. Sämtliche Tierarzt und/oder Klinikkosten sowie Fahrtkosten sind vom Eigentümer zu bezahlen. Je Tierarztbesuch stellen wir 15,-€ in Rechnung.

Die Pension wird täglich gereinigt und regelmäßig desinfiziert. Die Katzentoiletten werden mehrfach täglich gesäubert. Dennoch kann keine absolute Keimfreiheit garantiert werden. Sollte Ihre Katze während des Aufenthaltes erkranken, wird keine Haftung oder Schadenersatz für Folgeaufwendungen z.B Tierarzt, Fahrtkosten usw. übernommen.

Verletzung:

Sollte sich die Katze beim Spielen z.B. auf den Kratzbäumen/Treppe/Ablagen usw. verletzen, sind anfallende Tierarztkosten vom Eigentümer zu tragen. B, Schadensersatzansprüche gegen die Katzenpension. Bei Entweichen einer/mehrerer Katze/n, Schäden an der/den Katze/n durch Rauferei o. ä., Brand der Unterkunft, Diebstahl, Einbruch und allen sonstigen Schäden, die nach allgemeiner Anschauung nicht dem Verschulden der Katzenpension zuzurechnen sind, sind Schadensersatzansprüche gegen die Katzenpension ausgeschlossen. Die Katzenpension haftet nicht für Schäden, die die Katze/n Dritten gegenüber verursacht.

Versterben:

Sollte die Katze während des Aufenthaltes versterben, wird versucht den Eigentümer zu erreichen, bzw. eine ihm bekannte Person, mit der weitere Schritte besprochen werden können. Schadensersatz kann im Fall des Ablebens der Katze nicht geleistet werden. Sollte das Tier so schwer verletzt oder erkrankt sein und es keine Aussicht auf Heilung gibt, kann der Tierarzt in Absprache mit dem Pensionsbetreiber über eine evtl. Euthanasie entscheiden, falls der Besitzer nicht erreichbar sein sollte. Das verstorbene Tier wird dann gemäß der Gesundheitsrichtlinien zur Einäscherung freigegeben und der entsprechenden Stelle zugeführt. Die Kosten sind vom Eigentümer zu tragen.

 

5. Stornierung / Aufenthaltsabbruch

Alle Unterbringungsmöglichkeiten, die gebucht und dann nicht in Anspruch genommen werden, müssen mindestens 3 Wochen vorher vom Tierhalter schriftlich per E-Mail (buchung@katzenpension-tiergarten.de) storniert werden, damit diese ohne Stornogebühren bleiben. Wird der Zeitraum von 3 Wochen unterschritten, fallen 30%, wird der Zeitraum von 2 Wochen unterschritten, fallen 50% an Stornokosten von der Gesamtsumme an. Bis 1 Woche vor Abgabedatum stellen wir Ihnen 75% des gesamten reservierten Aufenthalts in Rechnung. Bei Stornierungen unter 7 Tagen wird der Gesamtbetrag fällig.

Nicht in Anspruch genommene Leistungen:

Bricht ein Kunde den im Vertrag vereinbarten Aufenthalt des Tieres in der Katzenpension Tiergarten aufgrund Urlaubsabbruch oder sonstiger Gründe vorzeitig ab, so entsteht daraus keinerlei Anspruch auf Erstattung oder Gutschrift der nicht in Anspruch genommenen Leistungen - auch nicht teilweise.

 

6. Aufenthaltsverlängerung

Sollte nach Ablauf des Pensionsvertrages ein Eigentümer sein Tier nicht abholen können, so ist er verpflichtet, dies der Katzenpension Tiergarten unverzüglich, d. h. ohne schuldhafte Verzögerung schriftlich (E-Mail oder whatsapp), mitzuteilen.

Der Kunde verpflichtet sich den für die Dauer der Verlängerung fälligen Pensionspreis zzgl. evtl. Mehrkosten bei Abholung seines Tieres zu bezahlen. Die Katzenpension Tiergarten kann eine Verlängerung ohne Angabe von besonderen Gründen ablehnen.

 

7. Nichtabholung von Pensionstieren

Sollte ein Kunde sein Tier mit Ablauf des Vertrages nicht abholen und sich auch nicht wegen einer Vertragsverlängerung melden, so berechnet die Katzenpension Tiergarten folgende Zusatzkosten: 1-7 Tage + 50 % des Pensionspreises, 8-14 Tage + 75 % des Pensionspreises, ab 14 Tag + 100 % des Pensionspreises.

Der Eigentümer des Tieres überträgt ab dem 15. Tag dadurch, dass er sein Tier nicht abholt, automatisch alle Eigentumsrechte an diesem Tier auf die Katzenpension Tiergarten.

Dadurch geht die volle Verfügungsgewalt über das Tier auf die Katzenpension Tiergarten über. Der Eigentümer des Tieres erklärt sich hiermit ausdrücklich damit einverstanden, dass alle der Katzenpension Tiergarten entstehenden Kosten für die Weitervermittlung der Katze oder die Unterbringung im Tierheim von ihm getragen werden und unterwirft sich hiermit auch der Pfändung in sein gesamtes Vermögen. Die Katzenpension Tiergarten behält sich evtl. weitere rechtliche Schritte ausdrücklich vor.

 

8. Datenschutz

Die persönlichen Vertrags- und Registrierungsdaten des Kunden unterliegen den gesetzlichen Datenschutzregeln und werden nicht an Dritte weitergegeben oder verkauft.